Hundesteuer in der Schweiz: Kosten, Fristen und Gemeinde
Stand: Juni 2026 · Lesezeit ca. 3 Minuten
Für jeden Hund wird in der Schweiz jährlich eine Hundesteuer fällig. Wie hoch sie ausfällt, hängt nicht vom Bund ab, sondern von deiner Gemeinde – die Unterschiede sind teils erheblich.
Wie viel kostet die Hundesteuer?
Als grobe Spanne gilt: rund 50 bis 200 Franken pro Jahr und Hund, abhängig von Kanton und Gemeinde. Auch innerhalb desselben Kantons kann sich der Betrag deutlich unterscheiden – in der Stadt Bern sind es beispielsweise 150 Franken pro Jahr, in der bernischen Gemeinde Roggwil 75 Franken.
Manche Gemeinden erheben zusätzlich Zuschläge für weitere Hunde im selben Haushalt oder gewähren Ermässigungen, etwa für Nutz- und Begleithunde. Verbindlich ist immer das Reglement deiner Gemeinde.
Anmeldung: 10 Tage nach Übernahme
Wenn du einen Hund übernimmst, meldest du ihn innerhalb von 10 Tagen bei deiner Wohngemeinde an. Dieselbe Meldung ist auch die Grundlage für die Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Beides gehört zusammen: Erst über die Gemeinde wirst du samt Hund erfasst.
Ausführlich beschrieben ist dieser Ablauf hier: AMICUS & Mikrochip: Hund richtig registrieren.
Wie und wann kommt die Rechnung?
Du musst in der Regel nicht selbst aktiv werden: Die Rechnung wird dir von der Gemeinde automatisch per Post zugestellt – üblicherweise jährlich, in einzelnen Gemeinden halbjährlich oder quartalsweise.
Trotzdem lohnt es sich, den Termin selbst im Blick zu behalten. Zieht man um, wechselt die Zuständigkeit, und Rechnungen gehen erfahrungsgemäss dann verloren, wenn niemand damit rechnet. Verspätete Zahlungen können Mahngebühren auslösen.
Was bei Umzug und Abgabe gilt
| Situation | Was zu tun ist |
|---|---|
| Umzug in eine andere Gemeinde | Ab- und Neuanmeldung; neue Gemeinde erhebt die Steuer |
| Hund abgegeben oder verkauft | Halterwechsel melden – sonst zahlst du weiter |
| Hund verstorben | Abgangsmeldung, damit die Steuerpflicht endet |
| Zweiter Hund | Separate Anmeldung; oft abweichender Tarif |
Diese Meldungen sind auch datenbankseitig relevant und sollten zeitnah erfolgen – für Änderungen gilt eine Frist von 14 Tagen.
Häufige Fragen
Gilt die Hundesteuer auch für Katzen?
Nein. Die Hundesteuer betrifft ausschliesslich Hunde.
Muss ich zahlen, wenn ich den Hund nur wenige Monate hatte?
Das regeln die Gemeinden unterschiedlich; teilweise wird anteilig abgerechnet. Frag bei der Gemeinde nach, sobald sich etwas ändert.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?
Die Anmeldung ist Pflicht. Wer sie unterlässt, riskiert Nachforderungen und Bussen – abgesehen davon fehlt der Hund dann in der Datenbank, was ihn im Fall eines Verlusts schlechter auffindbar macht.
Offizielle Quellen
- ch.ch – Hundesteuer
- amicus.ch – nationale Hundedatenbank
- Website oder Einwohnerdienste deiner Wohngemeinde – dort gilt der verbindliche Tarif
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Fristen und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde und Kanton und können sich ändern; massgebend sind die Angaben deiner Wohngemeinde. Stand: Juni 2026.