AMICUS & Mikrochip: Hund in der Schweiz richtig registrieren

Stand: Juni 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Wer in der Schweiz einen Hund hält, muss ihn chippen und registrieren lassen. Das läuft über die nationale Hundedatenbank AMICUS – und über deine Wohngemeinde. Hier steht, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Kurz zusammengefasst

  • Jeder Hund in der Schweiz muss mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank registriert sein.
  • Den Chip setzt eine in der Schweiz tätige Tierärztin oder ein Tierarzt – spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe des Hundes.
  • Als neue Halterin oder neuer Halter meldest du den Hund innerhalb von 10 Tagen bei deiner Wohngemeinde an.
  • Änderungen – Adresse, Halterwechsel, Umzug, Tod des Hundes – meldest du innerhalb von 14 Tagen.

Schritt 1: Mikrochip beim Tierarzt

Der Mikrochip ist ein reiskorngrosses Implantat mit einer eindeutigen Nummer. Er wird unter die Haut gesetzt und ist die Grundlage dafür, dass dein Hund im Fall der Fälle dir zugeordnet werden kann. Wichtig: Die Kennzeichnung darf ausschliesslich durch Tierärztinnen und Tierärzte erfolgen, die in der Schweiz tätig sind.

Beim Welpen geschieht das in den ersten drei Lebensmonaten – und immer, bevor der Hund an eine neue Halterin oder einen neuen Halter übergeben wird. Wenn du einen Hund übernimmst, ist er also in aller Regel bereits gechippt.

Notiere dir die Chipnummer

Die Nummer steht auf dem Impfausweis oder auf der Bestätigung der Tierarztpraxis. Du brauchst sie bei jeder Meldung – und im Ernstfall sehr schnell.

Schritt 2: Anmeldung bei der Wohngemeinde

Anders als viele denken, registrierst du dich nicht selbst direkt in der Datenbank. Der Weg führt über die Einwohnerdienste deiner Wohngemeinde: Dort werden deine Personalien erfasst, du erhältst eine AMICUS-ID, und dein Hund wird mit dir verknüpft.

Bring mit: Ausweis, Chipnummer und – falls vorhanden – die Unterlagen der Tierarztpraxis oder der Vorbesitzerin. Die Frist beträgt 10 Tage ab Übernahme des Hundes.

Schritt 3: Änderungen laufend melden

Die Datenbank hilft nur, wenn die Angaben aktuell sind. Innerhalb von 14 Tagen zu melden sind unter anderem:

SituationWas zu melden ist
Umzugneue Adresse (und ggf. neue Gemeinde)
Neue Telefonnummeraktualisierte Kontaktdaten
Hund abgegeben / verkauftHalterwechsel
Hund verstorbenAbgangsmeldung

Gerade die Telefonnummer wird gerne vergessen. Sie ist aber genau die Angabe, über die man dich erreicht, wenn dein Hund gefunden wird.

Und bei Katzen?

Die Registrierungspflicht über AMICUS betrifft Hunde. Katzen und andere Heimtiere sind davon nicht erfasst – ein Chip ist hier freiwillig, aber ausgesprochen sinnvoll. Für sie gibt es private Register wie ANIS. Auch dort gilt: Die hinterlegten Kontaktdaten müssen stimmen, sonst nützt der Chip im Ernstfall wenig.

Checkliste

  1. Chip gesetzt und Chipnummer notiert
  2. Innerhalb von 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet
  3. AMICUS-ID erhalten und sicher abgelegt
  4. Kontaktdaten aktuell – besonders die Telefonnummer
  5. Bei Umzug, Abgabe oder Tod: Meldung innerhalb von 14 Tagen

Offizielle Quellen

  • amicus.ch – nationale Hundedatenbank
  • ch.ch – Behördenportal von Bund, Kantonen und Gemeinden
  • Die Website oder Einwohnerdienste deiner Wohngemeinde – dort gelten die konkreten Abläufe

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine tierärztliche noch eine rechtliche Beratung. Massgebend sind die Angaben der zuständigen Behörden und deiner Wohngemeinde; Abläufe und Fristen können sich ändern. Stand: Juni 2026.